GEWINNSPIELE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
LAGO Gewinnspiel x GuteZeit Festival 2024
Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz (nachfolgend: LAGO) – vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Katharina Müller und den stellvertretenden Geschäftsführer Peter Herrmann gemeinsam. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „LAGO x GuteZeit Festival“ der Werbegemeinschaft LAGO. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 04.09.2024 bis 12.09.2024 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Gewinne
Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:
Ab dem 04.09.2024 gibt es 2×2 Tickets für das GuteZeit Festival im Wert von 249,96 € zu gewinnen. 1×2 Tickets für Freitag den 20.09 sind auf Instagram zu gewinnen und 1×2 Tickets für Samstag den 21.09 sind auf Facebook zu gewinnen. Der Gewinner wird nach der Auslosung, welche am 13.09.2024 stattfinden wird, per Direktnachricht benachrichtigt.
3. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von LAGO und den LAGO-Shops sowie der mit LAGO oder den LAGO-Shops verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
5. Spielverlauf
Sobald der Teilnehmende unterhalb des entsprechenden Facebook- oder Instagram-Beitrags vom 04.09.2024 kommentiert und dabei die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel beginnt am 04.09.2024 im Laufe des Vormittags, beinhaltet 2×2 Tickets für das GuteZeit Festival im Wert von 249,96 EUR und endet am 12.09.2024, 23:59 Uhr.
Der:die Gewinner:in wird am 13.09.2024 im Laufe des Tages gezogen und anschließend kontaktiert.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und das Einlösen des Gewinns auf dem GuteZeit Festival 2024 möglich. Wer bei einer Auslosung nicht gewonnen hat, kann für die kommende Auslosung erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Gewinn verlost werden.
6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen, wobei pro Haushalt nur ein Gewinn verlost werden kann. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit vom LAGO per Kommentar/direct message (Direktnachricht Instagram oder Facebook) über den Gewinn informiert. Die Gewinner haben anschließend 7 Tage Zeit, sich zu melden. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann LAGO den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.
8. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird dem Gewinner persönlich im LAGO Center Management übergeben. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Details der Übergabe koordinieren der Gewinner und LAGO individuell. Soweit die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für LAGO unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
9. Teilnahmeausschluss
LAGO ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von LAGO bzw. von LAGO-Shops oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist LAGO auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. LAGO behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird LAGO insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.
10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.lago-konstanz.de/datenschutz/).
11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
LAGO ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
12. Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die LAGO in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung von LAGO ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von LAGO, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von LAGO. Soweit die Haftung von LAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LAGO.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von LAGO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LAGO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LAGO beruhen, haftet LAGO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).
13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und LAGO unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
LAGO Gewinnspiel x Geek&Gorgeous 2024
Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz (nachfolgend: LAGO) – vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Katharina Müller und den stellvertretenden Geschäftsführer Peter Herrmann gemeinsam. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „LAGO x Geeky&Gorgeous 2024“ der Werbegemeinschaft LAGO. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 23.08.2024 bis 01.09.2024 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Gewinne
Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:
Ab dem 23.08.2024 gibt es ein Paket mit drei Produkten von “Geek & Gorgeous” gewinnen im Wert von 32,00 € zu gewinnen. Der Gewinner wird nach der Auslosung, welche am 02.09.2024 stattfinden wird, per Direktnachricht benachrichtigt.
3. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von LAGO und den LAGO-Shops sowie der mit LAGO oder den LAGO-Shops verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
5. Spielverlauf
Sobald der Teilnehmende unterhalb des entsprechenden Facebook- oder Instagram-Beitrags vom 23.08.2024 kommentiert und dabei die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel beginnt am 23.08.2024 im Laufe des Vormittags, beinhaltet ein Paket mit drei Produkten von “Geek & Gorgeous” im Wert von 32,00 EUR und endet am 01.09.2024, 23:59 Uhr.
Der:die Gewinner:in wird am 02.09.2024 im Laufe des Tages gezogen und anschließend kontaktiert.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und das Einlösen des Gewinns am 16. September 2024 im LAGO Center Management möglich. Wer bei einer Auslosung nicht gewonnen hat, kann für die kommende Auslosung erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Gewinn verlost werden.
6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen, wobei pro Haushalt nur ein Gewinn verlost werden kann. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit vom LAGO per Kommentar/direct message (Direktnachricht Instagram oder Facebook) über den Gewinn informiert. Die Gewinner haben anschließend 7 Tage Zeit, sich zu melden. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann LAGO den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.
8. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird dem Gewinner persönlich im LAGO Center Management übergeben. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Details der Übergabe koordinieren der Gewinner und LAGO individuell. Soweit die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für LAGO unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
9. Teilnahmeausschluss
LAGO ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von LAGO bzw. von LAGO-Shops oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist LAGO auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. LAGO behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird LAGO insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.
10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.lago-konstanz.de/datenschutz/).
11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
LAGO ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
12. Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die LAGO in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung von LAGO ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von LAGO, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von LAGO. Soweit die Haftung von LAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LAGO.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von LAGO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LAGO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LAGO beruhen, haftet LAGO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).
13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und LAGO unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
LAGO Gewinnspiel x Stotz Hof Feldtafel 2024
Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz (nachfolgend: LAGO) – vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Katharina Müller und den stellvertretenden Geschäftsführer Peter Herrmann gemeinsam. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „LAGO x Stotz Hof Feldtafel 2024“ der Werbegemeinschaft LAGO. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 12.08.2024 bis 27.08.2024 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Gewinne
Es gibt folgende Preise zu gewinnen:
Ab dem 12.08.2024 gibt es 1 x 2 Tickets für die Feldtafel auf dem Stotz Hof zu gewinnen im Wert von jeweils 79,00 € zu gewinnen. Die Gewinner werden nach der Auslosung, welche am 28.08.2024 stattfinden wird, per Direktnachricht benachrichtigt.
3. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von LAGO und den LAGO-Shops sowie der mit LAGO oder den LAGO-Shops verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
5. Spielverlauf
Sobald der Teilnehmende unterhalb des entsprechenden Facebook- oder Instagram-Beitrags vom 12.08.2024 kommentiert und dabei die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel beginnt am 12.08.2024 im Laufe des Vormittags, beinhaltet 1 x 2 Feldtafel Stotz Hof Tickets zu gewinnen im Wert von 158,00 EUR und endet am 27.08.2024, 23:59 Uhr.
Der:die Gewinner:in wird am 28.08.2024 im Laufe des Tages gezogen und anschließend kontaktiert.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und das Einlösen des Gewinns am 05. September 2024 bei der Feldtafel auf dem Stotz Hof möglich. Wer bei einer Auslosung nicht gewonnen hat, kann für die kommende Auslosung erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Gewinn verlost werden.
6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen, wobei pro Haushalt nur ein Gewinn verlost werden kann. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit vom LAGO per Kommentar/direct message (Direktnachricht Instagram oder Facebook) über den Gewinn informiert. Die Gewinner haben anschließend 7 Tage Zeit, sich zu melden. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann LAGO den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.
8. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird dem Gewinner persönlich im LAGO Shopping-Center an der Kundeninformation übergeben. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Die Details der Übergabe koordinieren der Gewinner und LAGO individuell. Soweit die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für LAGO unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
9. Teilnahmeausschluss
LAGO ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von LAGO bzw. von LAGO-Shops oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist LAGO auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. LAGO behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird LAGO insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.
10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.lago-konstanz.de/datenschutz/).
11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
LAGO ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
12. Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die LAGO in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung von LAGO ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von LAGO, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von LAGO. Soweit die Haftung von LAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LAGO.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von LAGO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LAGO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LAGO beruhen, haftet LAGO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).
13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und LAGO unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.