GEWINNSPIELE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

LAGO Gewinnspiel x Insel Mainau 2024

 

Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz (nachfolgend: LAGO) – vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Katharina Müller und den stellvertretenden Geschäftsführer Peter Herrmann gemeinsam. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Insel Mainau 2024“ der Werbegemeinschaft LAGO. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 11.07.2024 bis 14.07.2024 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.

 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

2. Gewinne
Es gibt folgende Preise zu gewinnen:

Ab dem 11.07.2024 gibt es 2 x 2 Mainau-Flextickets zu gewinnen im Wert von jeweils 28 € zu gewinnen. Die Tickets werden nach der Auslosung, welche am 15.07.2024 stattfinden wird, per Mail an die Gewinner versandt.

 

3. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz.

 

4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von LAGO und den LAGO-Shops sowie der mit LAGO oder den LAGO-Shops verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

 

5. Spielverlauf
Sobald der Teilnehmende unterhalb des entsprechenden Facebook- oder Instagram-Beitrags vom 11.07.2023 kommentiert und dabei die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel beginnt am 11.07.2024 im Laufe des Vormittags, beinhaltet 2 x 2 Mainau-Flextickets zu gewinnen im Wert von 112 EUR und endet am 14.07.2024, 23:59 Uhr.

Der:die Gewinner:in wird am 15.07.2024 im Laufe des Tages gezogen und anschließend kontaktiert.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und das Einlösen der Tickets bei der Insel Mainau bis zum 20.10.2024 möglich. Wer bei einer Auslosung nicht gewonnen hat, kann für die kommende Auslosung erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Gewinn verlost werden.

 

6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen, wobei pro Haushalt nur ein Adventskalender verlost werden kann. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.

 

7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit vom LAGO per Kommentar/direct message (Direktnachricht Instagram oder Facebook) über den Gewinn informiert. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann LAGO den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.

 

8. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird dem Gewinner persönlich im LAGO Shopping-Center an der Kundeninformation übergeben. Die Details der Übergabe koordinieren der Gewinner und LAGO individuell. Soweit die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für LAGO unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

 

9. Teilnahmeausschluss
LAGO ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von LAGO bzw. von LAGO-Shops oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist LAGO auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. LAGO behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird LAGO insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

 

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.lago-konstanz.de/datenschutz/).

 

11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
LAGO ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;

eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;

wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;

oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

 

12.  Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die LAGO in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung von LAGO ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von LAGO, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von LAGO. Soweit die Haftung von LAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LAGO.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von LAGO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LAGO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LAGO beruhen, haftet LAGO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

 

13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und LAGO unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

LAGO Gewinnspiel x Weinfest Konstanz 2024

 

Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz (nachfolgend: LAGO) – vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Katharina Müller und den stellvertretenden Geschäftsführer Peter Herrmann gemeinsam. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Weinfest Konstanz 2024“ der Werbegemeinschaft LAGO. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 08.07.2024 bis 16.07.2024 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.

 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Gewinne
Es gibt folgende Preise zu gewinnen:
Ab dem 08.07.2024 gibt es 10 x 2 Einlassbändchen für das Konstanzer Weinfest (24. Bis 27. Juli 2024) im Wert von jeweils 12 EUR zu gewinnen. Der Gewinn kann nach der Auslosung, welche am 17.06.2024 stattfinden wird, im Center Management im LAGO, bis zum 26.07.2024 abgeholt werden.

3. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz.

4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von LAGO und den LAGO-Shops sowie der mit LAGO oder den LAGO-Shops verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

5. Spielverlauf
Sobald der Teilnehmende unterhalb des entsprechenden Instagram-Beitrags vom 08.07.2024 kommentiert und dabei die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel beginnt am 08.06.2024 im Laufe des Tages, beinhaltet 2 x 10 Einlassbändchen für das Konstanzer Weinfest 2024 im Wert von 120,00 EUR und endet am 16.07.2024, 12:00 Uhr.

Die Gewinner werden am 17.07.2024 im Laufe des Vormittags gezogen und anschließend kontaktiert.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und die Abholung des Gewinns bis zum 26.07.2024 möglich. Wer bei einer Auslosung nicht gewonnen hat, kann für die kommende Auslosung erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Gewinn verlost werden.

6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen, wobei pro Haushalt nur ein Gutschein verlost werden kann. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.

7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit vom LAGO per direct message (Direktnachricht Instagram) über den Gewinn informiert. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann LAGO den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.

8. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird dem Gewinner persönlich im LAGO Shopping-Center im Center Management übergeben. Die Details der Übergabe koordinieren der Gewinner und LAGO individuell. Soweit die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für LAGO unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

9. Teilnahmeausschluss
LAGO ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von LAGO bzw. von LAGO-Shops oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist LAGO auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. LAGO behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird LAGO insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.lago-konstanz.de/datenschutz/).

11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
LAGO ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;

eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;

wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;

oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

12.  Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die LAGO in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung von LAGO ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von LAGO, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von LAGO. Soweit die Haftung von LAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LAGO.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von LAGO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LAGO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LAGO beruhen, haftet LAGO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und LAGO unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

LAGO Gewinnspiel Florian Riemerschmid 2024

Das Gewinnspiel wird ausgerichtet von der Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz (nachfolgend: LAGO) – vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung Katharina Müller und den stellvertretenden Geschäftsführer Peter Herrmann gemeinsam. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Florian Riemerschmid 2024“ der Werbegemeinschaft LAGO. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 21.06.2024 bis 24.06.2024 statt. Der Gewinn wird unter den Teilnehmenden des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Einzelheiten des Losverfahrens und der Gewinnermittlung ergeben sich aus Ziffer 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen.

 

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmende verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Gewinne
Es gibt folgende Preise zu gewinnen:

Ab dem 21.06.2024 gibt es 2 x 1 Original-Zeichnungen von Florian Riemerschmid zu gewinnen im Wert von jeweils 300 € zu gewinnen. Die Original-Zeichnungen können nach der Auslosung, welche am 25.06.2024 stattfinden wird, im LAGO Center-Management abgeholt werden.

3. Veranstalter
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Werbegemeinschaft LAGO Konstanz GbR, Bodanstraße 1, 78642 Konstanz.

4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen über einen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder Österreich verfügen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von LAGO und den LAGO-Shops sowie der mit LAGO oder den LAGO-Shops verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft, und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

5. Spielverlauf
Sobald der Teilnehmende unterhalb des entsprechenden Facebook- oder Instagram-Beitrags vom 21.06.2023 kommentiert und dabei die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen. Das Gewinnspiel beginnt am 21.06.2024 im Laufe des Vormittags, beinhaltet 2 x 1 Original-Zeichnungen von Florian Riemerschmid zu gewinnen im Wert von jeweils 300 EUR und endet am 24.06.2024, 23:59 Uhr.

Der:die Gewinner:in wird am 25.06.2024 im Laufe des Tages gezogen und anschließend kontaktiert.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Gewinnspielende und die Abholung des Gutscheins bis zum 08.07.2024 möglich. Wer bei einer Auslosung nicht gewonnen hat, kann für die kommende Auslosung erneut teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme an ein und derselben Verlosung ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmenden oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. Pro Haushalt kann nur ein Adventskalender verlost werden.

6. Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch Verlosung der Gewinne unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden. Sofern bei dem Gewinnspiel mehrere Gewinne verlost werden, kann jeder Teilnehmende nur einmal gewinnen, wobei pro Haushalt nur ein Adventskalender verlost werden kann. Sobald ein Teilnehmender als Gewinner ermittelt wurde, wird er für die weitere Auslosung nicht berücksichtigt.

7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden nach der Laufzeit vom LAGO per Kommentar/direct message (Direktnachricht Instagram oder Facebook) über den Gewinn informiert. Sofern der Gewinn im Nachgang nicht angetreten werden kann, kann LAGO den Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen.

8. Gewinnabwicklung
Der Gewinn wird dem Gewinner persönlich im LAGO Shopping-Center an der Kundeninformation übergeben. Die Details der Übergabe koordinieren der Gewinner und LAGO individuell. Soweit die Übergabe des Gewinns nicht oder nur unter für LAGO unzumutbaren Umständen möglich ist, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

9. Teilnahmeausschluss
LAGO ist berechtigt, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern von LAGO bzw. von LAGO-Shops oder anderer Teilnehmenden. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist LAGO auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. LAGO behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmende von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird LAGO insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmende den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel übermitteln, verwenden wir ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer zuvor erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dabei verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung (https://www.lago-konstanz.de/datenschutz/).

11. Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
LAGO ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;

eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;

wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;

oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

12.  Haftung
Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz gegen die LAGO in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung von LAGO ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von LAGO, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von LAGO. Soweit die Haftung von LAGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LAGO.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von LAGO bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LAGO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LAGO beruhen, haftet LAGO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

13. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und LAGO unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.